Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
die Notbetreuung in unserem Kindergarten hat sich verändert.
Auszug aus dem Newsletter 332 des Bayerischen Staatministerium: Änderung der Allgemeinverfügung für die Notbetreuung: Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.
Die Notbetreuung findet im Kindergarten Thyrnau statt. Bitte um Anmeldung: Pfarrbüro 08501/259 oder kita.thyrnau@bistum-passau.de
Unser Kindergarten ist auch in den Osterferien geöffnet für die Notbetreuung!